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Registrierte Arbeitslose
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Personen, welche bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum gemeldet sind, keine Stelle haben und sofort vermittelbar sind. Dabei ist unerheblich, ob diese Personen eine Arbeitslosenentschädigung beziehen oder nicht. Ganzarbeitslose suchen eine Vollzeitstelle; teilweise Arbeitslose eine Teilzeitstelle.
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Registrierte Stellensuchende
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Alle arbeitslosen und nichtarbeitslosen Personen, welche beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum gemeldet sind und eine Stelle suchen.
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Registrierte nichtarbeitslose Stellensuchende
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Personen, die bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum registriert, jedoch im Unterschied zu den Arbeitslosen entweder nicht sofort vermittelbar sind oder aber über eine Arbeit verfügen. Die registrierten nichtarbeitslosen Stellensuchenden entsprechen der Differenz zwischen dem Total der registrierten Stellensuchenden und den Arbeitslosen. Als Kategorien der registrierten nichtarbeitslosen Stellensuchenden werden die Anzahl Personen in Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung, in Umschulung oder Weiterbildung, im Zwischenverdienst sowie Übrige ausgewiesen.
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Programme zur vorübergehenden Beschäftigung (PvB)
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Von der Arbeitslosenversicherung finanzierte Programme mit dem Zweck, die berufliche Eingliederung bzw. Wiedereingliederung der Versicherten zu erleichtern. Sie ermöglichen den Teilnehmenden, ihre beruflichen Qualifikationen zu erhalten und neue Fähigkeiten zu fördern. Die vorübergehende Beschäftigung kann auch im Rahmen von Berufspraktika in Unternehmen und in der Verwaltung oder in Motivationssemestern für Schulabgänger erfolgen.
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Umschulung / Weiterbildung
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Umschulungs- und Weiterbildungsmassnahmen (Kurse) bezwecken die rasche und wesentliche Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit eines Versicherten auf dem Arbeitsmarkt. Die Massnahme kann auch als Ausbildungspraktikum bei einer Unternehmung oder im Rahmen einer Übungsfirma erfolgen. Nichtarbeitslose in Umschulung/Weiterbildung werden zeitweise vom Beratungsgespräch befreit, um sich intensiver der Ausbildung widmen zu können. Sie werden in der Tabelle 2c der Statistik der Nichtarbeitslosen erfasst. Für Arbeitslose in Umschulung/Weiterbildung besteht hingegen die Pflicht zum Beratungsgespräch. Diese Personen werden in Tabelle 1a der Statistik der Arbeitslosen ausgewiesen.
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Zwischenverdienst
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Als Zwischenverdienst gilt jedes Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, das ein Bezüger von Arbeitslosenentschädigung zur Vermeidung oder Verringerung der Arbeitslosigkeit in der Bezugsperiode erzielt.
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Übrige nichtarbeitslose Stellensuchende
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Dazu gehören Personen mit Einarbeitungszuschüssen, mit Pendler- und Wochenaufenthalterbeiträgen, mit Leistungen zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit sowie Personen, die wegen Krankheit, Militärdienst oder aus anderen Gründen nicht sofort vermittelbar sind, Personen während der Kündigungsfrist.
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Vermittlungsfähigkeit
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Der Arbeitslose ist vermittlungsfähig, wenn er bereit, in der Lage und berechtigt ist, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.
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Bestände
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Der letzte Arbeitstag des Monats gilt als Stichtag.
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Zugänge / Abgänge
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Zugänge bezeichnen die Summe der Neuanmeldungen in den Erwerbsstatus ‚arbeitslos’ plus die Mutationen von ‚nichtarbeitslos’ auf ‚arbeitslos’. Entsprechend setzen sich die Abgänge zusammen aus den Abmeldungen der Arbeitslosen und den Mutationen von ‚arbeitslos’ auf ‚nichtarbeitslos’. Zusätzlich sind auf Niveau Gesamtschweiz auch andere Flüsse mess- und ausweisbar (Zu- und Abgänge in den Aggregaten stellensuchend, nichtarbeitslos; Unteraggregate nichtarbeitslos; offene Stellen).
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Saisonbereinigung
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Methode, welche die Elimination der saisonalen Komponente einer Zeitreihe erlaubt. Es wird das Saisonbereinigungsverfahren X-11 (Mittelwert aus additiver und multiplikativer Methode) verwendet. Das Verfahren berechnet die Zeitreihe mit jedem zusätzlichen Wert neu, so dass die bereinigten Werte von einem Monat zum anderen variieren können.
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Alter
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Differenz zwischen dem laufenden Jahr und dem Geburtsjahr der betreffenden Person. Klassenbildung in Schritten von fünf Jahren.
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Bisherige Dauer
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Differenz in Tagen zwischen Stichtag und dem Anmeldedatum, abzüglich der Zeitspanne, in der die betroffene Person nicht als arbeitslos gilt (Programme zur vorübergehenden Beschäftigung, Zwischenverdienst etc.).
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Erwerbssituation
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Vorher erwerbstätig: Das Ende der beruflichen Aktivitäten liegt nicht weiter als 6 Monate vor der Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum zurück. Erstmals auf Stellensuche: soeben die Ausbildung beendet (Lehrlinge sind unter vorher erwerbstätig). Wiedereintritt ins Erwerbsleben: nach einem Unterbruch der Erwerbstätigkeit von mindestens 6 Monaten. Umschulung / Weiterbildung: Vermittelbare Arbeitslose, die sich weiterbilden oder umschulen lassen.
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Arbeitslosenquote
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Zahl der registrierten Arbeitslosen am Stichtag geteilt durch die Zahl der Erwerbspersonen (seit 1. Januar 2000: 3,946,988 Personen) gemäss Eidgenössischer Volkszählung.
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Erwerbspersonen
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Erwerbstätige, ab einer Arbeitsstunde pro Woche, plus Erwerbslose unter der Wohnbevölkerung (Diese eine Stunde entspricht internationalem Standard. Bis 31.12.1999 wurden der Berechnung der Arbeitslosenquote die Erwerbspersonen ab 6 Arbeitsstunden pro Woche zu Grunde gelegt. Diese Basis ist aus der Volkszählung aber nicht mehr verfügbar). Die Zahl der Erwerbspersonen fliesst über den Nenner in die Berechnung der Arbeitslosenquote ein und tangiert über deren Feingliederung (nach Regionen, Kantonen, Wirtschaftszweigen, Nationalitäten, Altersklassen, Geschlecht) diverse Tabellen in der Arbeitsmarktstatistik des SECO. Die Zahl der Erwerbspersonen wird alle zehn Jahre im Rahmen einer Volkszählung durch das Bundesamt für Statistik neu erhoben und behält damit auch jeweils zehn Jahre ihre Gültigkeit.
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Wirtschaftszweige
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Systematik gemäss NOGA 2002 (NOmenclature Générale des Activités économiques).
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Berufsgruppen
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Systematik gemäss Schweiz. Berufsnomenklatur 2000. Zuordnung nach der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.
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Ausgeübte Funktion
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Selbständig: Inhaber einer Einzelunternehmung oder unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft. Kaderfunktion: mit Leitungs-, Koordinations- und Kontrollaufgaben beauftragt. Fachfunktion: mit Aufgaben von erheblicher Schwierigkeit betraut, die unter eigener Verantwortung ausgeführt werden. Hilfsfunktion: Ausführung von einfachen Arbeiten, welche keine besondere berufliche Ausbildung erfordern. Lehrling: Abschluss bzw. Abbruch der Lehre oder einer gleichwertigen Ausbildung. Heimarbeit: Tätigkeit in der eigenen Wohnung im Auftrag eines Betriebes. Schüler / Student: Abschluss bzw. Abbruch einer Ausbildung an einer Schule.
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Langzeitarbeitslose
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Personen, die seit über einem Jahr arbeitslos sind.
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Gemeldete offene Stellen
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Die offenen Stellen werden den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren, welche die entsprechenden Register bewirtschaften, freiwillig gemeldet. Ohne ausdrücklichen Wunsch auf Verlängerung bleiben diese Stellen maximal 2 Monate lang im System.
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Arbeitszeit
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Vollzeit: 90% oder mehr der betriebsüblichen Arbeitszeit. Teilzeit: weniger als 90% der betriebsüblichen Arbeitszeit.
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Missing Values
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Aufgrund fehlender Werte aggregiert sich nicht in allen Tabellen die Summe der Einzelwerte auf das ausgewiesene Total.
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...
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Zahl nicht bekannt, gegenstandslos oder aus statistischen Gründen nicht aufgeführt.
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Wert genau Null.
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Definition der Aussteuerung
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Bei den Ausgesteuerten handelt es sich um Personen, die entweder ihren Höchstanspruch auf Taggelder ausgeschöpft haben, oder deren Anspruch auf Arbeitslosentaggelder nach Ablauf der zweijährigen Rahmenfrist erloschen ist, und die anschliessend keine neue Rahmenfrist eröffnen können. Die Aussteuerung erfolgt in dem Monat, in dem das letzte Taggeld bezogen worden ist.
Ab Januar 2006 werden Personen, die im Monat der Aussteuerung das Pensionsalter erreichen, nicht mehr als ausgesteuert gezählt.
Seit dem 1. Juli 2003 hängt der Höchstanspruch von der Beitragszeit und dem Alter ab: - Anspruch auf 400 Taggelder haben Personen, welche in den 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit während mindestens 12 Monaten Arbeitslosenversicherungsprämien bezahlt haben.
- Wer eine Beitragszeit von 18 Monaten aufweist und entweder älter als 55 Jahre ist oder eine Rente der Invaliden- oder Unfallversicherung bezieht, hat Anspruch auf 520 Taggelder.
- Personen, deren Rahmenfrist innerhalb der letzten vier Jahre vor der Erreichung des ordentlichen AHV-Rentenalters beginnt, können zusätzlich maximal 120 Taggelder beziehen.
- Wer von der Beitragszeit befreit ist oder wer vor der Arbeitslosigkeit in einer Ausbildung war, kann maximal 260 Taggelder beanspruchen.
- Personen mit Anspruch auf 400 Taggelder können zusätzliche 120 Taggelder beziehen, wenn sie in Kantonen/Regionen wohnen, die während mindestens 6 Monaten eine Arbeitslosenquote von mehr als 5 % aufweisen. Dabei muss sich der Kanton mit 20% an den zusätzlichen Kosten beteiligen.
Zwischen Januar 1997 und Juni 2003 genügten 6 Monaten Beitragszeit in den 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit, um eine 2-jährige Rahmenfrist zu eröffnen. Der Höchstanspruch betrug für die meisten Personen 520 Taggelder.
Bis Ende des Jahres 1996 hing das Maximum der ausbezahlten Taggelder von der Beitragszeit ab. 6 Monate Beitragszeit gaben Anrecht auf 170 Taggelder, 12 Monate auf 250 Taggelder und 18 Monate auf 400 Taggelder.
Aus praktischen Gründen, die mit den Auszahlungen im Zusammenhang stehen, sind die Daten der Arbeitslosenkassen zur Zahl der Aussteuerungen erst nach einer Frist von zwei Monaten verfügbar.
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Kurzarbeit
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Unter Kurzarbeit versteht man eine vorübergehende Kürzung der Arbeitszeit oder eine vollständige temporäre Betriebseinstellung mit in der Regel entsprechender Lohnkürzung, wobei das Arbeitsverhältnis weiter dauert. Ebenfalls als solche berücksichtigt werden Arbeitsausfälle als Folge behördlicher Massnahmen oder anderer nicht vom Arbeitgeber zu vertretender Umstände. Im Einzelfall kann auch eine einzelne Betriebsabteilung einem Betrieb gleichgestellt werden. Die Einführung von Kurzarbeit in einem Betrieb soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und die Arbeitsplätze erhalten. Die Kurzarbeitsentschädigung bietet somit den Unternehmern eine Alternative zu Entlassungen.
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Statistisch erfasst wird die von den Kassen abgerechnete und ausbezahlte Kurzarbeit. Aus praktischen Gründen, die mit den Auszahlungen im Zusammenhang stehen, sind die Daten der Arbeitslosenkassen zur abgerechneten Kurzarbeit erst nach einer Frist von zwei Monaten verfügbar.
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